FAQs für Erwachsene

Allgemeine Fragen

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die ein Mensch zu seiner eigenen Bedürfnisbefriedigung gegen den Willen einer Person an, vor oder mit ihr durchführt. Der Tatperson geht es häufig nicht primär um sexuelle Befriedigung, sondern Macht- und Dominanzausübung.

Zu sexualisierter Gewalt gehören beispielsweise exhibitionistische oder voyeuristische Handlungen, das Zeigen oder Herstellen pornografischen Materials mit Kindern oder Jugendlichen, verbale sexualisierte Beleidigungen o.ä., Berührungen an den Brüsten oder im Genitalbereich, Masturbation an der Tat- oder betroffenen Person wie auch vaginale, anale oder orale Vergewaltigung durch Gegenstände oder Penetration.

 

Die Begriffe sexualisierte Gewalt, sexuelle Gewalt und sexueller Missbrauch beschreiben im Wesentlichen das Gleiche.

Früher wurde juristisch und medial insbesondere für sexuelle Handlungen an, vor oder mit Kindern der Begriff sexueller Missbrauch genutzt. Der Begriff suggeriert, dass es auch einen richtigen sexuellen Gebrauch von Kindern geben könnte, was nicht der Fall ist. In den Gesetzbüchern soll ab 2021 nun auch von sexualisierter Gewalt gesprochen werden. Dieser Begriff hebt zum einen den Gewaltaspekt hervor sowie zum anderen, das sexuelle Handlungen zur Gewaltanwendung instrumentalisiert bzw. genutzt werden.

Auch sexuelle Belästigung ist sexualisierte Gewalt. Juristisch und im Volksmund wird der Begriff benutzt, wenn die sexuelle Handlung als weniger massiv eingeschätzt wird. Das kann beispielsweise bei einem flüchtigen Griff oder Streicheln an Genitalien, Brüste oder Po über der Kleidung oder bei sexuellem Stalking der Fall sein. Sexuelle Belästigung kann für Betroffene die selben psychischen Auswirkungen haben, wie eine Tat, die juristisch als schwerer sexueller Missbrauch bewertet wird.

 

Grundsätzlich sind alle Formen beischlafähnlicher Handlungen und das Entblößen oder Betasten der Geschlechtsorgane und das Anfassen des nackten Körpers in der Nähe von Penis oder Vulva (z.B. am nackten Oberschenkel), die gegen Ihren Willen passiert sind, strafbar. Ebenso gewaltsame (Zungen-)Küsse oder der flüchtige Griff an die Genitalien, Brüste oder Po über der Kleidung und mehr. Auch sexuell belästigendes Stalking ist strafbar.

Je nach Alter von betroffener und Tatperson können auch scheinbar einvernehmliche sexuelle Handlungen strafbar sein. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Kinder unter 14 Jahren nicht in der Lage sind, frei über ihre Sexualität zu bestimmen. Das Schutzalter von 14 Jahren ist in § 176 Abs. 1 StGB geregelt. Sexuelle Handlungen an, vor oder mit einem Kind sind somit ausnahmslos unter Strafe gestellt. Ist eine Person zwischen 14 und 18 Jahren alt, hängt es vor allem vom Alter der anderen Person sowie vom Machtgefälle ab, ob die sexuellen Handlungen strafbar sind.

 

Es gibt sehr gute Gründe für eine Anzeige. Es gibt aber auch Gründe dagegen, die nicht zu vernachlässigen sind.

Wir empfehlen sich informiert und bewusst zu entscheiden, ob der Weg zur Polizei für Sie der richtige ist.

Ratsam ist, dass man sich vor dem Gang zur Polizei bewusst macht, was eine Anzeige alles bedeutet und mit sich zieht. Deswegen raten wir in jedem Fall dazu, noch vor der Anzeigenstellung einen Opferanwalt / eine Opferanwältin hinzuzuziehen. Auch wir können Sie in dem Entscheidungsprozess unterstützen.

Mit in die Entscheidung einzubeziehen ist unter anderem: Ist eine Anzeige erstmal gestellt, muss die Polizei ermitteln. Als Betroffene sind Sie verpflichtet auszusagen, sofern Sie kein Zeugnisverweigerungsrecht haben. Manchmal werden Opferzeug*innen auch mehrmals befragt und manche Ermittlungsverfahren ziehen sich über einen langen Zeitraum hin.

Nicht selten werden Verfahren gegen die sexuelle Selbstbestimmung eingestellt, weil Täter*innen nicht auffindbar sind, die Beweislage nicht ausreicht oder oder oder. Und auch wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ist das Ergebnis offen — wird die beschuldigte Person schlussendlich freigesprochen, kann das erneut eine große Belastung für die Betroffenen sein.

Allerdings: Es gibt gute Möglichkeiten, die psychische Belastung für die Betroffenen während des Prozesses — teilweise deutlich — abzumildern, beispielsweise durch eine Opferanwält*in / Nebenklage und durch eine psychosoziale Prozessbegleitung. Wir informieren Sie gerne dazu.

 

Der Mythos vom fremden, schwarzen Mann ist längst überholt.

Die meisten Täter und Täterinnen kommen aus dem Bekanntenkreis der betroffenen Person (etwa 50%), einige aus der Familie (etwa 25%), nur etwa 10% bis 20% sind den Betroffenen fremd. Anders ist es bei sexualisierter Gewalt im Netz: Hier sind die Tatpersonen meistens Fremde. Die überwiegende Anzahl der Tatpersonen ist männlich, etwa 10- 20% weiblich (UBSKM 2020: Fact Sheet- Zahlen und Fakten zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche).

Bei etwa 12–20% der verurteilten Sexualstraftätern ist eine Pädophilie diagnostiziert (American Psychiatric Association 1999: Dangeruos sex offenders. A task-force report) – das ist also die Minderheit der Täter. Einige Täter*innen weisen psychische Auffälligkeiten auf, wie eine antisoziale Persönlichkeitsstruktur. Der Großteil der Täter*innen übt sexualisierte Gewalt zur Machtausübung aus, zur Erniedrigung anderer, zum Gewinn von Kontrolle und Dominanz.

Unter den Täter*innen finden sich auch Jugendliche (etwa 25–30%). Übergriffiges Verhalten ihrerseits ist auch in mangelnder Aufklärung oder mangelndem Verständnis von adäquatem Sexualverhalten begründet.

Wichtig ist: Häufig sind die Täter*innen sozial angepasst, sind beliebt, genießen das volle Vertrauen ihres Umfeldes. Das gehört zu ihrer Strategie (siehe unten). Verwerfen Sie einen Verdacht bitte nicht, weil Sie es der Person niemals zutrauen würden – in den meisten Fällen traut das Umfeld den Täter*innen so etwas nicht zu. Täter*innen sind der Wolf im Schafpelz.

 

Es gibt Täter*innen, die ihre Opfer „plötzlich“ (und geplant) gewaltsam überwältigen.

Häufig allerdings tasten die Täter*innen sich schrittweise, planvoll und äußerst manipulativ an die Betroffenen heran. Dabei stellen Täter*innen gezielt Bedingungen und Voraussetzungen her, in denen sie sexualisierte Gewalt anwenden können: Beispielsweise indem sie in Arbeitsfelder gehen, in denen sie einfachen Zugang zu ihren Opfern haben, indem sie für Situationen sorgen, in denen sie alleine mit der Person sind und indem sie zur Vertrauensperson des Opfers werden. Es gibt auch Menschen, die sich gezielt bspw. über Kontaktanzeigen Partner*innen mit Kind suchen, um sich an ihm vergreifen zu können. Täter*innen funktionalisieren wichtigen Bezugspersonen bzw. das Umfeld oft: Täter*innen schaffen es häufig, von sich das Bild einer vertrauensvollen und sympathischen Person zu erzeugen, während sie gleichzeitig die betroffene Person diffamieren, sie als unglaubwürdig hinstellen, sie von anderen Kontakten isolieren und Zwietracht sähen. Manchmal sind Täter*innen direkt massiv übergriffig. Oft aber fangen Täter*innen an, scheinbar unabsichtliche Berührungen zunehmend zu sexualisieren, in Vorbereitung auf massive Übergriffe: Beispielsweise geht die Hand wie ausversehen im Kitzel-Spiel unters Shirt oder in den Genitalbereich. Dies dient dem Zweck, die Reaktionen der Betroffenen zu testen, sie zu verwirren und Übergriffe Schritt für Schritt zur Normalität werden zu lassen. Meist bauen Täter*innen starken Geheimhaltungsdruck auf. Zum Beispiel, indem sie sich für die betroffene Person unverzichtbar machen, indem sie Verständnis oder Mitleid schaffen, der betroffenen Person die Schuld einreden oder indem sie schlimme Drohungen aussprechen.

Wichtig ist: Häufig gehen Täter*innen äußerst perfide und manipulativ vor. Das Umfeld so zu beeinflussen, dass dies eher der Tatperson als der Betroffenen glaubt, ist üblicher Teil der Strategie. Ebenso wie es Teil der Strategie ist, die Betroffenen so zu verwirren und ihnen (Mit-)Schuld einzureden, dass es für die Betroffenen teilweise unfassbar schwer ist, zu erkennen, was mit ihnen passiert, geschweige denn sich anzuvertrauen.

 

Sexualisierte Gewalt kann allen Menschen widerfahren. Säuglingen, Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Alten, Jungen, Männern, Mädchen, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, schwarzen Menschen oder People of Colour, behinderten Menschen, erfolgreichen Menschen, vernachlässigten Menschen, beliebten Menschen, …

Mädchen* und Frauen* sind häufiger betroffen, als Jungen* und Männer*. Es wird davon ausgegangen, dass etwa jedes 4. bis 5. Mädchen und jeder 9. bis 12. Junge mindestens einmal vor dem 18. Lebensjahr eine sexuelle Gewalterfahrung erlebt, die der Gesetzgeber als sexuellen Missbrauch, exhibitionistische Handlung, Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung unter Strafe stellt.

Das entspricht 1–2 Kindern pro Schulklasse.

Statistiken weisen darauf hin, dass Menschen mit Behinderung zwei- bis dreimal häufiger sexuellem Missbrauch in Kindheit und Jugend ausgesetzt sind als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt. Auch Menschen mit Trans*- oder Inter*-Hintergrund gelten als vermehrt betroffen. Zudem machen verschiedene Defizite wie beispielsweise emotionale Vernachlässigung, fehlende elterliche Fürsorge oder wenig Wissen zu sexuellen Themen besonders verletzlich (UBSKM 2020: Fact Sheet — Zahlen und Fakten zu sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche).

 

Doch. Und das sind auch keine Einzelfälle.

Bange (2007: Sexueller Missbrauch an Jungen. Die Mauer des Schweigens) kommt zu dem Ergebnis, dass etwa fünf bis zehn Prozent der männlichen Bevölkerung im Laufe ihres Lebens von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Prävalenzstudien, die vor allem in den USA durchgeführt worden sind, kommen zu einem ähnlichen Ergebnis. Bei 83 Millionen Einwohnern in Deutschland, wovon etwa die Hälfte männlich ist, würde das bis zu 4,1 Millionen Jungen und Männern in Deutschland entsprechen.

Sexualisierte Gewalt an Jungen und Männern ist in Deutschland noch stärker tabuisiert, als sexualisierte Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Diese Tabuisierung und das gesellschaftlich dominante Bild von Männlichkeit, in dem sexualisierte Gewaltbetroffenheit und Männlichkeit nicht zueinander passen, erschwert es vielen Jungen und Männern, die Gewalt an sich einordnen geschweige denn offenbaren zu können.

 

Es gibt einen weit verbreiteten Mythos, dass von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder oder Menschen sich später selbst sexuell übergriffig verhalten. Insbesondere Jungs lastet dieser Mythos schwer an.

Dass der Mythos nicht haltbar ist, ist ganz logisch ableitbar: Ein Täter vergeht sich in den seltensten Fällen an nur einer Person, sondern häufig an mehreren oder sogar vielen (bekannte Beispiele hierfür wären die Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule oder der Missbrauchsring Bergisch-Gladbach). Würden viele der Betroffenen später selbst sexuell gewalttätig werden, gäbe es ein exponentielles Wachstum an Missbrauchsfällen – es würde immer mehr Betroffene geben. Mittlerweile bestünde die ganze Welt aus Betroffenen. Fakt ist aber, dass die Zahlen an Missbrauchsopfern seit Jahrzehnten in etwa gleich hoch bleiben.

Zwar ist bei Sexualstraftätern im Vergleich zu anderen Straftätern eine erhöhte sexuelle Viktimisierung, d.h. eigene Betroffenheit, nachzuweisen. Daraus lässt sich aber nicht umgekehrt ableiten, dass sexuell missbrauchte Kinder/ Menschen mit einer erhöhten Wahrscheinlichkeit auch zu Sexualtätern werden. (Ein Beispiel zur besseren Verständlichkeit: Von den Fußball-Nationalspielern haben sicherlich viele schon als Kind Fußball gespielt. Trotzdem wird nicht der Großteil der Fußball spielenden Kinder später auch Nationalspieler.)

Mittlerweile gibt es auch einige Forschungen, die diesen Mythos widerlegen (vgl. Bange, 2010: Vom Opfer zum Täter – Mythos oder Realität?).

 

Fragen von Bezugs­per­so­nen oder Betroffenen

Aufgeklärte, selbstbewusste Kinder, die ihren Gefühlen vertrauen und die Schutzpersonen um sich wissen, sind gestärkte und geschützte Kinder.

Wir können unsere Kinder leider nicht vor allen Gefahren dieser Welt behüten. Aber: Wir können sie mit unserer alltäglichen Haltung darin fördern, dass sie ungute Situationen erkennen, dass sie ihre eigenen Grenzen kennen und die Grenzen anderer achten und dass sie ihren Gefühlen vertrauen. Wir können sie vom Säuglingsalter an in einer aufgeklärten, selbstbestimmten Entwicklung ihrer Sexualität begleiten. Wir können ihnen zeigen, dass sie Hilfe bekommen, wenn sie in der Klemme stecken. Wir können ihnen signalisieren: Du bist wichtig, deine Gefühle sind richtig und dein Körper ist dein Schatz.

Wichtig ist: Kein Kind kein sich alleine schützen. Wir Erwachsene tragen die Verantwortung für den Schutz unserer Kinder — immer.

In unserem Multimedia-Bereich finden Sie tolle Podcasts, Videos und weitere Informationen zu wichtigen Präventionsthemen.

 

Wenn Sie einen Missbrauch vermuten, ist das eine schwierige Situation, die ruhiges und bedachtes Handeln erfordert. Wie das im Einzelfall aussehen kann, ist sehr unterschiedlich. Deswegen ist es immer eine gute Idee, sich mit spezialisierten Fachkräften darüber auszutauschen: Wir sprechen Ihre Vermutung gerne mit Ihnen durch, wenn Sie wünschen auch anonym.

Wichtig ist: Nehmen Sie Ihren Verdacht ernst. Bewahren Sie Ruhe. Dokumentieren Sie Ihre Beobachtungen. Wenn ein Kind sich Ihnen anvertraut: Glauben Sie ihm, bestärken Sie es für seinen Mut und tragen Sie dazu bei, dass der Missbrauch aufhört. Machen Sie keine Versprechungen, die Sie nicht halten können.

Sprechen Sie auf keinen Fall die vermeintliche Tatperson darauf an! Es besteht die ernstzunehmende Gefahr, dass der/die Täter*in dann verstärkten Geheimhaltungsdruck auf das Kind aufbaut.

Wenn sich der Verdacht bestätigt, soll das Kind unbedingt vor weiteren sexuellen Übergriffen geschützt werden!

Melden Sie sich gerne bei uns, sodass wir die Situation gemeinsam abwägen und ggf. eine Intervention überlegen können.

 

Smartphones, WhatsApp, Instagram und mehr gehören zur Lebenswelt einiger Kinder und vieler Jugendlichen. Problematisch ist: Diese Medien werden nicht nur von Kindern und Jugendlichen genutzt, sondern auch von Täter*innen. Deswegen braucht es einen sicheren Umgang mit diesen Medien.

728.000 Erwachsene in Deutschland haben sexuelle Online-Kontakte zu Kindern, laut mikado-studie.de (mehr schlaue Zahlen hier).

Über das Internet können Täter*innen einfach, ungestört und unter falscher Identität Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen. Diesen Kontakt können sie zunehmend, schleichend sexualisieren. Ihr Vorgehen ist dabei häufig so perfide und manipulativ, dass die Kinder, Jugendlichen oder auch erwachsenen Betroffenen dies häufig erst (zu) spät realisieren.

Kinder und Jugendliche können im Internet außerdem schnell ungewollt auf verstörendes Bild- oder Videomaterial gelangen. Geben sie „Süße Möpse“ in eine Bilder-Suchmaschine ein, sehen sie sicherlich nicht nur süße Hunde. Tippen sie xxx ein, finden sie gewaltvolle Sexdarstellungen mit Jugendlichen.

 

Es gibt viele Möglichkeiten, sicher und smart im Netz unterwegs zu sein. Die Vereine klicksafe und innocence in danger (und einige mehr) haben viele tolle Tipps und Tricks für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern zum sicheren Surfen und Chatten parat:

Besprechen Sie zum Beispiel mit Ihren Kindern, welche persönlichen Infos sie online weitergeben dürfen. Informieren Sie sich über Sicherheitssoftware, die das Benutzen der Webseiten begrenzt (z.B. www.time-for-kids.de). Richten Sie mit ihrem Kind die Privats- und Sicherheitseinstellungen eines neuen Profils ein. Vereinbaren Sie ein Digital-Abkommen mit Ihren Kindern.

 

Das gewaltsame Eindringen in Körperöffnungen ist ein medizinischer Notfall und sollte medizinisch versorgt werden.

Die Gewaltambulanz mit Sitz in Heidelberg stellt eine respektvolle medizinische Versorgung sicher. Sie kooperiert mit Ärzt*innen in Karlsruhe. Sie können die Gewaltambulanz Tag und Nacht erreichen und sich über Ihre Optionen informieren. Im Gegensatz zu den meisten herkömmlichen Ärzt*innen kann die Gewaltambulanz mit ihren Kooperationspartnern vorsorglich Spuren sichern, die gerichtlich verwertbar sind. Falls Sie sich irgendwann für eine Anzeige entscheiden, können Sie auf die gesicherten Beweise zurückgreifen. Erstmal können Sie darüber in Ruhe nachdenken.

Auch andere Arztpraxen oder Krankenhäuser können Sie medizinisch versorgen. Häufig verfügen sie nicht über die Möglichkeit der gerichtlich verwertbaren Spurensicherung.

Manche Ärzt*innen denken, sie stünden unter Anzeigepflicht. Das ist falsch: Für Ärzt*innen besteht keine Anzeigepflicht, auch nicht bei minderjährigen Patient*innen. Die Erstattung einer Anzeige ist unter keinen Umständen Voraussetzung für eine medizinische Versorgung und (wenn möglich) Befundsicherung nach einer Vergewaltigung.

 

Viele Betroffene plagen Schuldgefühle. Aber: Wenn Sie sexualisierte Gewalt erlebt haben, sind Sie daran nicht schuld – ganz egal, was sie vorher gemacht haben. Schuldig ist immer die Person, die Gewalt ausübt. Auch, wenn Sie sich nicht gewehrt haben, wenn Sie freiwillig mitgegangen sind, wenn Sie sich reizvoll gekleidet oder verhalten haben, wenn Sie nachts in dunklen Gassen unterwegs waren, wenn Sie anfangs noch mitgemacht haben oder oder: Nichts davon ist als Einladung zur Gewaltanwendung misszuverstehen. Der Täter* oder die Täter*in weiß, wenn er Gewalt anwendet und tut es trotzdem. Bei ihm oder ihr liegt die Schuld. Niemals bei denen, die Gewalt erleben.

 

Bei uns können Sie sich unterstützen und beraten lassen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Suche nach einem Therapieplatz, einer Klinik oder Rechtsbeistand.

 

Hier finden Sie neben unseren Kontaktdaten auch die Nummer vom bundesweiten Hilfetelefon, Frauenhäusern aus Karlsruhe, der Gewaltambulanz in Heidelberg und weiteren Hilfsangeboten.

 

Sie haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe.

 

Sie erwartet eine erfahrene Beraterin, die Ihnen Glauben und ein offenes Ohr schenkt. Alles weitere hängt von Ihnen ab, denn: Wir versuchen vor allem, Sie in dem zu unterstützen, was Sie brauchen. Wir können miteinander reden, können beim Gedanken sortieren helfen, Handlungsoptionen erarbeiten oder traumatherapeutisch arbeiten. Wie Sie wollen. Mehr erfahren Sie hier.

 

Nein. Sie alleine bestimmen, was Sie bei uns erzählen und was nicht. Manchmal trauen sich Menschen nicht zu uns, aus Angst vor der Konfrontation mit dem, was passiert ist. Dabei muss sich bei uns niemand damit konfrontieren. Vielleicht hilft es Ihnen auch einfach darüber zu reden, wie es Ihnen jetzt gerade geht. Oder es geht Ihnen besser, wenn Sie Unterstützung darin bekommen, anders mit Alltagssituationen oder mit bestimmten Ängsten umzugehen. Wir respektieren Ihre Grenzen.